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1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte, die zwischen der Energiefalken GmbH und dem Vertragspartner abgeschlossen werden.
1.1 Geltungsbereich
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
1.2 Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden schriftlich, per Fax oder E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Vertragspartner nicht innerhalb von vier Wochen, gelten sie als anerkannt.
1.3 Vorrang individueller Vereinbarungen
Abweichende vertragliche Vereinbarungen zwischen Energiefalken und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt nur durch ein verbindliches Angebot einer Partei und dessen fristgerechte Annahme durch die andere Partei zustande.
3. Vergütung / Leistungszeit
3.1 Zahlungspflichten
Der Vertragspartner schuldet die vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen zu begleichen.
3.2 Kostenübernahme
Der Vertragspartner trägt Auslagen, Reise- und Übernachtungskosten sowie Fahrtkosten der Energiefalken. Reisezeiten werden gesondert berechnet.
3.3 Leistungsfristen
Die Parteien vereinbaren verbindliche Fristen oder Zeitpunkte für die Leistungserbringung.
4. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners
4.1 Unterstützungspflichten
Der Vertragspartner stellt notwendige Informationen bereit und unterstützt die Energiefalken bei der Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
4.2 Bereitstellung von Ressourcen
Bei vereinbarten Leistungen vor Ort stellt der Vertragspartner unentgeltlich Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und Zutrittsrechte bereit.
5. Vertraulichkeit
5.1 Geheimhaltungspflicht
Beide Parteien verpflichten sich, alle erlangten Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln.
5.2 Mitarbeiter und Dritte
Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter und beauftragte Dritte.
5.3 Ausnahmen
Die Vertraulichkeitsverpflichtung entfällt, wenn Informationen bereits öffentlich bekannt oder gesetzlich offenzulegen sind.
6. Haftung / Verjährung
6.1 Haftungsbeschränkung
Die Energiefalken haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6.2 Verjährungsfristen
Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist.
7. Rechtsmängel
Der Vertragspartner informiert die Energiefalken unverzüglich über Ansprüche Dritter und stimmt Abwehrmaßnahmen mit ihnen ab.
8. Störungen bei der Leistungserbringung
8.1 Höhere Gewalt
Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen können beide Parteien ihre Leistungspflichten vorübergehend einstellen.
8.2 Kündigungsrecht
Dauert die Störung länger als einen Monat, können die Energiefalken den Vertrag kündigen.
9. Eigentumsvorbehalt / Schutzrechte
9.1 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Energiefalken.
9.2 Schutzrechte
Während der Leistungserbringung geschaffene Schutzrechte verbleiben bei den Energiefalken.
10. Nutzungsrechte
10.1 Einschränkungen
Nutzungsrechte an den Leistungen der Energiefalken werden nur räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränkt eingeräumt.
11. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht / Abtretung
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
12. Sonstiges
12.1 Rechtswahl
Der Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Textformklausel
Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform.
12.3 Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Greven.
12.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Energiefalken GmbH
Guntruper Str. 1, 48268 Greven
E-Mail: info@energiefalken.de
Web: energiefalken.de
Geschäftsführer: Yunus Topal, Jaroslav Litau, Martin Sammler